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Entgelte für den Zeitraum 2010 bis 2012

Die Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung und Lieferung von Trinkwasser sind:

  • das Sächsische Wassergesetz (SächsWG)
  •  die Wasserversorgungssatzung des Trinkwasserzweckverbandes Bastei
  • die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Die Wasserversorgungssatzung und die Gebührensatzung stehen unter dem Punkt Service als Download bereit.

Die zu erhebenden Entgelte setzen sich wie folgt zusammen:

Verbrauchspreis und Grundpreis

Der Verbrauchspreis für Trinkwasser beträgt pro Kubikmeter:          1,95 €

Der Grundpreis wird gestaffelt nach der Anzahl der Wohneinheiten.

Die Bemessung der Grundgebühr für die Versorgung von Gewerbe, Industrie , öffentliche Einrichtungen sowie Landwirtschaft erfolgt weiterhin nach Zählergröße.

Für saisonbetriebene Einzelverbraucherstellen (Kleingärten usw.) wird ein geringer Abrechnungszeitraum nach Antrag zu Grunde gelegt.

Die Abrechnung erfolgt kalendertäglich.

 

Die Leistung für die Wasserzähler werden angegeben in:

Qn = mittlere zulässige Durchflussmenge in m³/h

DN = Nenndurchmesser in mm

 

Folgende Grundpreise werden erhoben:

 

 

 

Kategorie

€/Jahr

(netto-

ohne Mehrwertsteuer)

bis 2 Wohneinheiten

A

100,00

3 bis 10 Wohneinheiten

A 1

Zuschlag pro WE 30,00

ab 11 Wohneinheiten

A 2

Zuschlag pro WE 20,00

Gewerbe Qn 2,5

D

100,00

bis Qn 2,5 (Garten)

H

50,00

bis Qn 6 (Garten)

I

150,00

bis Qn 10 (Garten)

J

300,00

Standrohr

K

730,00

Bauwasserzähler mit Schacht

L

250,00

Bauwasserzähler ohne Schacht

M

150,00

Bei Hausanschlüssen ohne Wasserzähler wird für die Bezahlung der Grundgebühr die Art der Hausanschlussleitung zugrunde gelegt:

 

Bis DN 32

Bis DN 40

Größer als DN 40

€/Jahr (Netto)

100,00

200,00

400,00

 

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Trinkwassergebührensatzung, welche unter Service / Download / Satzungen zur Verfügung seht.