Trinkwasserzweckverband Bastei
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Kundeninformation - Hausinstallation

Für Ihre Sicherheit!

Rechtsgrundlage:

Nur Installationsunternehmen, die in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind, dürfen Arbeiten an der Trinkwasserinstallation ausführen. (AVBWasserV, § 12[2])

Diese Verordnung dient u. a. der Sicherstellung der Lebensmittelqualität des Trinkwassers und somit dem Schutz aller an das Versorgungsnetz angeschlossenen Verbraucher.

Sie gilt für die gesamte Hausinstallation nach dem Wasserzähler, auch für erdverlegte Trinkwasserleitungen und Bauwasseranschlüsse.

Veränderungen oder Erweiterungen in der Hausinstallation dürfen nur durch Installationsunternehmen erfolgen, welche in das Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind.

Für Netzbetreiber, welche im ,,OIA (Ortsinstallateurausschuss) Trinkwasser Region Sächsische Schweiz“ vertreten sind, wird dieses Verzeichnis noch durch die SachsenEnergie AG (ehemals ENSO Energie Sachsen Ost AG) geführt.

Im OIA sind folgende Netzbetreiber vertreten:

Link zum Installateurverzeichnis für Vertragsunternehmen

Nicht gelistete Unternehmen, welche im Versorgungsgebiet Installationen vornehmen möchten, wenden sich betreffs eines Gasteintrages mit einer Kopie des Ausweises an Herrn Boden unter ingo.boden@stadtwerke-pirna.de.

 

 

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